Wärmeschutznachweise

Wärmeschutznachweise für Neubauten und bei Modernisierungen zum Pauschalpreis:
 

Wärmeschutznachweise sind nach der jeweiligen Landesbauordnung und den Maßgaben des §16 EnEV bei Neubauten und umfangreicheren Modernisierungen anzufertigen. Zumeist verlangt die örtliche Baubehörde die Einreichung des Wärmeschutznachweises mit dem Bauantrag oder innerhalb einer kurzen Frist nach Baubeginn.

Der Wärmeschutznachweis besteht im Regelfall aus einem Energieausweis nach §16 EnEV und einer ausführlichen Dokumentation des Rechenganges. Der Energieausweis kann selbstverständlich auch für die Vermietung und den Verkauf des Gebäudes genutzt werden.

Verfahren und Berechtigungen sind in den jeweiligen Landesbauordnungen und Durchführungsverordnungen der Bundesländer geregelt. Aus diesem Grunde ist unser Angebot auf das jeweilige Bundesland, in dem das Gebäude errichtet wird, speziell zugeschnitten.

Den Wärmeschutznachweis erhalten Sie mit Stempel und Unterschrift des Sachverständigen:



Honorar:

Wärmeschutznachweise für Ein- und Zweifamilienhäuser erstellen wir zum Pauschalpreis von 250 Euro inkl. MwSt. und Versand.

KfW  Effizienzhaus 70:

Gegen 150 Euro Aufpreis ist eine Beratung zur Einhaltung des KfW-70 Standards möglich, inkl. Unterschriften als Sachverständiger im Antragsverfahren.

 

Auf der rechten Seite finden Sie die Bundesländer, in denen wir für Sie tätig werden können.

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